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Donnerstag
18.11.2004

Selbsternannte Medienwächter haben kein Anrecht, ihre Meinung vor Gericht durchzusetzen. Zu diesem Schluss kommt das am Donnerstag veröffentlichte Urteil des Bundesgerichts in Sachen Medien-Forum gegen «10vor10». Vom Bericht des Nachrichtenmagazins über vermummte WEF-Gegner seien weder der Beschwerdeführer noch das durch ihn vertretene Medien-Forum in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen, berichtet die Nachrichtenagentur sda unter Hinweis auf die Urteilbegründung.

Weder sei das Medien-Forum Gegenstand der fraglichen Szene, noch stünden sie zum Thema des umstrittenen Beitrags in anderer Weise in einer engeren Beziehung. Anders zu entscheiden hiesse, im Radio- und Fernsehbereich eine allgemeine Beschwerdebefugnis für Zuschauerorganisationen zu schaffen, obwohl der Gesetzgeber eine solche ausdrücklich verworfen habe. Im Januar hatte «10vor10» eine Pressekonferenz von vermummten Migliedern des Revolutionären Bündnisses gezeigt. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hatte im Mai dieses Jahres Beschwerden gegen den Beitrag im Nachrichtenmagazins abgewiesen. Der Geschäftsführer des Medien-Forums, der früher auch unter dem Namen Hofer-Klub bekannten Vereinigung, gelangte dagegen ans Bundesgericht.

Die UBI war zum Schluss gelangt, dass ein Publikumsinteresse bestanden habe, «etwas in direkter Weise über die vermummten WEF-Gegner zu erfahren». «10vor10» habe sich nicht als Sprachrohr missbrauchen lassen, wenn auch vertiefte Informationen wünschbar gewesen wären (Urteil 2A.463/2004 vom 25. Oktober 2004; BGE-Publikation).