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Montag
17.11.2003

Ein Team des Schweizer Fernsehens versuchte im April 2000 Aufnahmen einer illegalen Schrottdeponie in Latterbach BE zu drehen - dabei kam es zu Schlägereien, nicht nur mit blossen Fäusten, sondern auch unter Einsatz von Stangen. Am Montagmorgen hat nun die Hauptverhandlung in Wimmis begonnen. Den sieben Angehörigen einer Latterbacher Unternehmer-Familie wird vorgeworfen, das Fernsehteam und einen von SF DRS beigezogenen Umweltdetektiv mit Stangen geschlagen, beschimpft, mit dem Tod bedroht und in Lebensgefahr gebracht zu haben. Die Familie beschuldigt das Fernsehteam im Gegenzug der Körperverletzung, der üblen Nachrede und des Hausfriedensbruchs. Das Kreisgericht Frutigen-Niedersimmental hat zwei Vorfälle, die am 20. und am 26. April 2000 stattgefunden haben und bei denen es zu tätlichen Auseinandersetzungen kam, zu beurteilen. Während der ersten Einvernahmen im Januar dieses Jahres blieb vieles unklar. Beim ersten Zusammentreffen soll das Famlienoberhaupt den Kameramann zu Boden geworfen und den Umweltdetektiv mit dem Tod bedroht haben. Der Angeschuldigte - ein ehemaliger Kranzschwinger - gab zu, dem Kameramann «einen, zwei runtergehauen» zu haben. Todesdrohungen gegenüber dem Umweltaktivisten bestritt er hingegen. Beim zweiten Zusammentreffen sollen Familienangehörige auf das Auto des TV-Teams eingeschlagen haben. Zudem behauptet der Umweltdetektiv, nachdem er auf der Flucht vor dem aufgebrachten Familienclan in die Simme gefallen war, von Familienmitgliedern mit einem Ast noch weiter in den Fluss gestossen worden zu sein.

Auch vor dem Kreisgericht liess sich die Hauptverhandlung ruppig an. Das Familienoberhaupt bezeichnete die Fernsehjournalisten als «Lumpenpack». Gerichtspräsident Jürg Staudenmann wies den Angeschuldigten daraufhin an, solche Kraftausdrücke zu unterlassen. Der Hausfriedensburch der Journalisten komme einer Vergewaltigung gleich, polterte der Mann weiter. Ein weiterer Angeschuldigter gab an, man habe den Umweltdetektiven nicht etwa in den Fluss gestossen oder geschlagen. Der Mann sei selber in die Simme gesprungen. Das Urteil ist für den 21. November vorgesehen.