Der deutsche Bundesinnenminister Otto Schily hat Kritik nach der Durchsuchung der Redaktionsräume des Politik-Magazins «Cicero» in Potsdam zurückgewiesen. Die Sicherung der Informationsfreiheit sei eine der wichtigsten Aufgaben staatlicher Regulierung, sagte Schily laut dem Branchendienst Newsroom auf dem Zeitungskongress 2005 in Berlin. Allerdings gäben weder die Verfassung noch Gesetze den Journalisten ein Freizeichen vor gesetzlichen Vorschriften. Weder die Gesetze noch das Bundesverfassungsgericht hätten entschieden, dass Journalisten ein Recht auf Beihilfe zum Geheimnisverrat hätten. Es wäre ein grober Denkfehler, das als Beschneidung der Informations- und Pressefreiheit zu kritisieren, fügte Schily hinzu.
Es gehe nicht darum, die «Wächterfunktion der Presse» einzuschränken, betonte der Minister. Das heisse aber nicht, dass jede geheimzuhaltende staatliche Unterlage dem Journalismus zugänglich gemacht werden müsse. Wenn dadurch Ermittlungen in Gefahr gerieten, könne ein Schaden entstehen, «den wir nicht akzeptieren und dulden können», sagte Schily. Das habe nichts mit einem totalitären Staat zu tun, sondern mit dem Recht des Staates, Gesetze durchzusetzen. Der Staat müsse auch ein Recht auf einen Schutzbereich haben, wo der Zugang nur unter bestimmten Bedingungen möglich sei. Er werde sich dafür einsetzen, dass Diskretion im Staat, wo sie nötig sei, auch durchgesetzt werde, betonte er.
Die Potsdamer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen «Cicero»-Chefredaktor Wolfram Weimer und den Journalisten Bruno Schirra wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat, weil das Blatt im April einen Bericht Schirras veröffentlicht hatte, in dem er aus einem internen Papier des Bundeskriminalamts (BKA) zitierte. Mit der Durchsuchung wollte das BKA die undichte Stelle im eigenen Haus herausfinden. Journalisten-Verbände und Politiker übten scharfe Kritik.
Dienstag
27.09.2005