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Mittwoch
23.04.2003

Der Streit um das Erbe des Verlagsgründers Axel Springer spitzt sich zu. Im Gespräch mit dem Magazin «Stern» attackieren die Anwälte des Verleger-Enkels Axel Sven Springer eine Erbenvereinbarung, nach der ihr Mandant auf einen Grossteil seines Erbes verzichtete, scharf. Es handle sich um eine der «grössten und verwerflichsten Betrugsgeschichten, die in den letzten Jahrzehnten in einer Familiendynastie abliefen», sagte Anwalt Oliver Heine über die am 31. Oktober 1985 geschlossene Vereinbarung. Damals hatte Axel Sven Springer auf 20 von 25% des Nachlasses, der ihm laut Testament zugestand, verzichtet. Ihm war mitgeteilt worden, der Verleger habe sein Testament kurz vor dem Tod noch einmal zu Gunsten anderer Erben ändern wollen, diesen letzten Willen wegen Krankheit aber nicht mehr «formgültig» umsetzen können. Heute fühlt sich der Enkel getäuscht und verlangt von seiner Stiefgrossmutter Friede Springer, die damals von dem Verzicht profitierte, 10% des Nachlasses zurück. In der Erbauseinandersetzung geht es nun darum, inwieweit der Verleger in diesen drei Wochen vor seinem Tod noch fähig war, ein Testament zu schreiben oder es einem Notar zu übergeben, wenn er es denn gewollt hatte.