Nur knapp hat die Wochenzeitung «Schaffhauser AZ» einen Tadel des Schweizer Presserats vermieden, weil sie ziemlich happige Vorwürfe an die Adresse eines Chefarztes kolportiert hatte, ohne ihm die Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äussern. Beispielsweise war dem Arzt an einer Medienorientierung des Spitalrats und des kantonalen Gesundheitsdepartements vorgeworfen worden, er habe «Diffamierungen und Beleidigungen» geäussert, «die in jeder privaten Anstellung zu einer fristlosen Kündigung führen würden» - ein Vorwurf, der laut Presserat «schwer» wiegt.
Trotzdem schreibt das Gremium in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme, das Thema sei «kontrovers diskutiert» worden, und der Presserat habe schliesslich «eine Verletzung der Anhörungspflicht» knapp verneint, da die Vorwürfe «nicht mehr gänzlich neu» gewesen seien. Der Presserat wörtlich: « Die Schaffhauser Öffentlichkeit und auch die Leserschaft der `Schaffhauser AZ` hatten davon Kenntnis, dass Walter Schweizer Ende September 2008 seine Stelle wegen persönlicher Differenzen mit der Spitalleitung gekündigt hatte. Die Leserschaft der `Schaffhauser AZ` war damit auch ohne Stellungnahme des Betroffenen in der Lage, die an der Medienkonferenz geäusserten Vorwürfe in den Gesamtkontext einzuordnen.» - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24900.htm
Dienstag
14.04.2009