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Donnerstag
05.06.2008

«Werbung darf sich mit aktuellen Themen auseinandersetzen.» Das sagte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm zu Klagen gegen eine Werbekampagne der Zigarettenmarke Lucky Strike bei der Urteilsverkündung. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies Schadenersatzklagen gegen den Tabakkonzern British American Tobacco von Prinz Ernst August von Hannover und dem Musikproduzenten Dieter Bohlen ab.

Unter Anspielung auf Handgreiflichkeiten des Prinzen war über dem Foto einer eingedrückten Zigarettenschachtel zu lesen: «War das Ernst? Oder August?» Bei Bohlen hatte die Zigarettenfirma auf den Streit um die Veröffentlichung von dessen Buch «Hinter den Kulissen» angespielt, in dem Bohlen nach Prominenten-Klagen eine Reihe von Passagen hatte schwärzen müssen. Im Lucky-Strike-Inserat hiess es mit Anspielung darauf: «Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher.» Dabei waren die Worte «lieber», «einfach» und «super» geschwärzt worden, ohne unleserlich zu werden.