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Donnerstag
14.07.2011

Save.TV, ein deutscher Anbieter von Online-Videorekordern, hat einen juristischen Sieg gegen den Medienkonzern RTL errungen. Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass der Online-Videorekorder von Save.TV nicht gegen das Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten verstösst. Das Urteil setzt damit dem sechs Jahre andauernden Rechtsstreit in zentralen Punkten ein Ende und schafft weitere Rechtssicherheit für die Kunden und Anbieter von Online-Videorekordern.

Das Gericht kam zum Schluss, dass bei der Nutzung des Online-Videorekorders Save.TV durch einen automatisierten, vom Kunden initiierten Aufzeichnungsprozess Privatkopien von Fernsehsendungen erstellt werden. Es handle sich daher um einen zum herkömmlichen Videorekorder analogen Vorgang. Damit wird nach Ansicht des Gerichts das Vervielfältigungsrecht des Urhebers nicht verletzt. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.