Content:

Freitag
01.11.2002

Die jurassische «Saucisse d`Ajoie» wird als Bezeichnung ins Register der geschützten geographischen Angaben (GGA) eingetragen. Bislang ist einzig das Bündnerfleisch als Schweizer Fleischprodukt in diesem Register aufgenommen. Die Produzenten hätten seit Jahren gegen eine Imitation der Wurst gekämpft, sagte Frédéric Brand vom Bundesamt für Landwirtschaft am Freitag gegenüber der sda. Die Bezeichnung «Saucisse d`Ajoie» wurde erstmals um 1920 verwendet: Damals gab eine Gruppe von Metzgern aus der Ajoie der Hauswurst aus ihrer Region diesen Namen, um sie von anderen ähnlichen Erzeugnissen zu unterscheiden. Nun wird die geräucherte Rohwurst mit abgebrochener Reifung ins GGA eingetragen.

Die Wurst wird aus Schweinefleisch und Speck sowie aus höchstens 10 Prozent Rindfleisch hergestellt. Die Beimischung von ganzem Kümmel, Pfeffer und Knoblauch verleiht dieser Wurst ihren besonderen Geschmack. Gegenwärtig prüft das Bundesamt für Landwirtschaft 20 Eintragungsgesuche. Mit dem GGA-Register lassen sich die Gebietsnamen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden.