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Freitag
22.04.2005

Unten auf der Homepage www.schmidt.de steht zwar noch «Sat.1 – Alle Rechte vorbehalten», doch das ist seit dem Urteil des Landgerichts Hannover nicht mehr so. Im Streit eines Webdesigners namens Schmidt und dem Fernsehsender Sat.1 um die Domain Schmidt.de hat das Gericht entschieden, dem Designer stehe das Recht am Domain-Namen zu. Begründet wird das Urteil damit, dass der Designer Schmidt heisst und Sat.1 zwar Rechte am Namen «Harald Schmidt Show» habe, jedoch nicht am bürgerlichen Nachnamen Schmidt.