Der Krankenversicherer-Branchenverband Santésuisse hat im Abstimmungskampf um die Einheitskrankenkase verbotene politische Werbespots ausstrahlen lassen. Dies hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) festgestellt und darum eine Beschwerde gegen die Spots gutgeheissen. Die Spots waren vom 8. bis 12. Januar 2007 von den französischsprachigen Lokalradios Fribourg, RTN, ONE FM, Lausanne FM und Rhône FM ausgestrahlt worden, teilte die UBI am Mittwoch mit.
In den Spots ging es um Fragen der obligatorischen Grundversicherung und die Höhe der Krankenkassenprämien. Damit habe Santésuisse laut der UBI eine indirekte Empfehlung für die Abstimmung abgegeben, was unzulässige politische Werbung gewesen sei, befand die UBI. Beschwerde erhoben hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek).
«Uns erscheint dieser Entscheid vielmehr politisch denn juristisch motiviert», sagte Santésuisse-Sprecher Nello Castelli auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Santésuisse habe keine politische Einflussnahme bezweckt, sondern sei lediglich seiner gesetzlichen Informationspflicht nachgekommen. In den Spots habe keine Polemik stattgefunden. Es seien nur Tatsachen und Zahlen zur Sprache gekommen, sagte Castelli weiter. Ob die Radiosender gegen den Entscheid der UBI rekurrieren, konnte Castelli nicht sagen. Santésuisse selber könne keinen Rekurs einlegen.
Mittwoch
04.04.2007