Das EU-Gericht erster Instanz hat die Sanktionen der EU-Kommission gegen Microsoft am Mittwoch gutgeheissen. Bo Vesterdorf, Präsident des Gerichts, kam zum Schluss, dass die Auflagen Microsoft keinen schweren und irreparablen Schaden zufügen würden. Microsoft kann gegen den Entscheid Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
Die EU-Kommission hat Microsoft auferlegt, eine Version seines Windows-Betriebssystems ohne das Programm Media Player zu vertreiben. Mit diesem Programm können Musik und Videos abgespielt werden. Microsoft muss weiter Informationen mit Konkurrenten teilen, damit diese ihre Serversysteme mit Microsoft-Computern verbinden können. So soll verhindert werden, dass der Softwarekonzern seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.
Mittwoch
22.12.2004