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Freitag
02.03.2007

Mit dem revidierten Fernmeldegesetz, das voraussichtlich ab dem 1. April 2007 in Kraft tritt, will der Bund künftig auch Telefongesellschaften und Internetanbieter in die Pflicht nehmen. Erfährt ein Fernmeldedienstanbieter beispielsweise, dass ein Kunde unerlaubte Massenwerbung versendet oder weiterleitet, soll der Provider dies umgehend unterbinden müssen. So sieht es laut der Nachrichtenagentur SDA zumindest der Entwurf einer Vollzugsverordnung des Bundesrates zum neuen Fernmeldegesetz vor.

Wer seinen Computer nicht vor dem Missbrauch durch Spammer schützt, muss künftig also unter Umständen mit dem Verlust seines Internetzugangs rechnen. Der Entwurf will Provider ausserdem zur Errichtung einer Meldestelle und zur Vornahme von Massnahmen zum Schutz der Konsumenten vor Spam verpflichten, soweit es der Stand der Technik zulässt. Gemeint sind hier zum Beispiel Werbefilter, wie diverse Internet-Provider sie bereits anbieten. Die definitive Fassung der Vollzugsverordnung soll im März verabschiedet werden; es werden im Bereich Spam keine grundsätzlichen Änderungen erwartet.

Eine weitere Neuerung steht aber schon fest: Wer sich gegen unlautere Massenwerbung wehren will, kann vom Provider oder der Telefongesellschaft künftig Auskunft über Name und Adresse des Absenders verlangen, soweit dieser bekannt ist. In der Praxis wird dies jedoch nur bei Tätern in der Schweiz funktionieren, obschon das neue Gesetz an sich auch Spam aus dem Ausland verbieten würde. Offen ist allerdings auch, wann es in der Schweiz zur ersten Verurteilung kommt, den unlautere Massenwerbung wird nur auf Antrag verfolgt. - Siehe auch: Spamming neu auch in der Schweiz strafbar