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Montag
11.07.2005

Weil der Besuch von TV-Teams in einer Haftanstalt einen erhöhten Organisations- und Kontrollaufwand nötig mache, hat es das Berner Verwaltungsgericht laut einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme als richtig bezeichnet, dass die Direktion der Frauenstrafanstalt Hindelbank BE dem Schweizer Fernsehen DRS den Besuch einer Gefangenen verweigert hatte. Insbesondere müssten Vorkehrungen getroffen werden, die verhindern, dass Drittpersonen gegen ihren Willen gefilmt würden. SF DRS wollte am Montag (noch) keine Stellungnahme zu diesem Urteil abgeben: «Das wird noch besprochen», sagte Heidi Stöckli von der Medienstelle zum Klein Report.

Im Fall der Verurteilten habe das Medieninteresse ein Ausmass angenommen, das Ruhe und Ordnung innerhalb der Anstalt in einem nicht mehr tolerierbaren Masse störe, hatte die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern als nächste Instanz nach der Gefängnisdirektion argumentiert. Dieses erhöhte Publikumsinteresse an der Insassin spricht gemäss Verwaltungsgericht eher gegen als für eine Zulassung von Bildaufnahmen. Aus Gründen der Rechtsgleichheit müsste ansonsten allen andern TV-Teams der Zugang ebenfalls gewährt werden.

Die «Rundschau» wollte im August 2004 im Vorfeld des Prozesses gegen den Ex-Geliebten der Hindelbank-Insassin Filmaufnahmen in Hindelbank machen. Das DRS-Team wollte die wegen Mordes rechtskräftig verurteilte Frau interviewen. Sie wird beschuldigt, 1998 die Ermordung ihres Ehemannes, eines bekannten Berner Patentanwaltes, in die Wege geleitet zu haben. Sie selbst bestreitet die Tat.