Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde des Verbandes Waldwirtschaft Schweiz gegen das Wirtschaftsmagazin «Bilanz» gutgeheissen, weil der Autor eines Artikels Differenzierungen unterlassen und damit Informationen entstellt habe, wie es in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme heisst. In seinem Beitrag hatte sich der «Bilanz»-Journalist mit dem Projekt einer Grosssägerei befasst und damit mit Kritik am Verband nicht gespart. Zum Verhängnis wurde diesem jetzt der Umstand, dass er Aussagen des Verbandsdirektors und eines anderen Kritikers miteinander vermengt hatte. Es ist laut Presserat «berufsethisch jedenfalls unzulässig» gewesen, die Stellungnahme des Verbandsdirektors wegzulassen bzw. stillschweigend unter diejenige des anderen Kritikers zu subsumieren, zumal sich der Direktor gemäss Darstellung der «Bilanz» wesentlich vorsichtiger geäussert habe und sich die Interessenlage der beiden Organisationen massgeblich unterscheidet. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/23100.htm
Dienstag
03.07.2007