Belgien hat mit der Durchsuchung mehrerer Zeitungs- und Fernsehredaktionen das Recht auf Pressefreiheit sowie den Schutz der Privatsphäre verletzt. Die Strassburger Richter wiesen die belgische Regierung in ihrem am Dienstag verkündeten Urteil an, den vier Journalisten, die geklagt hatten, jeweils 2000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Im Zuge einer grossangelegten Fahndung gegen eine organisierte Verbrecherbande waren im Juni 1995 gleichzeitig mehrere Redaktionsräume des staatlichen Rundfunks RTBF, der Abendzeitung «Le Soir» sowie des Wochenmagazins «Le Soir Illustré» durchsucht worden.
Der Strassburger Gerichtshof rügte den «massiven Charakter» dieser Durchsuchungen, an denen 160 Polizisten beteiligt waren. Die zuständigen Behörden hätten nicht mitgeteilt, inwieweit die Journalisten in die fraglichen Ermittlungen verwickelt waren. Den Pressevertretern sei niemals vorgeworfen worden, in ihren Artikeln vertrauliche Informationen veröffentlicht zu haben. Die belgische Justiz habe somit nicht ausreichend zwischen den «legitimen» Interessen der Ermittler und dem Recht auf Pressefreiheit und Schutz der Privatspäre unterschieden.
Mittwoch
16.07.2003