Nach 50 Stunden Debatte und der Verarbeitung von über 100 Anträgen in der vorberatenden Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) der Kleine Kammer gehen die Ständeräte nun an die parlamentarische Debatte des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG): Die KVF hat die Vorlage ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung verabschiedet, indes und im Gegensatz zum Nationalrat aber beschlossen, auch den Veranstaltern ausserhalb der SRG politische und religiöse Werbung zu verbieten. Alkoholwerbung soll nicht nur der SRG und ausländischen TV-Fenstern verboten sein, sondern auch inländischen Veranstaltern mit sprachergionalem oder nationalem Versorgungsgebiet. Für das Gebührensplitting schlägt die Ständeratskommission einen andern Verteilschlüssel vor als die grosse Kammer. Den Privaten sollen 2 bis 5 statt maximal 4% des Ertrags zufliessen.
Das RTVG müsse eine starke SRG erhalten und gleichzeitig den regionalen und lokalen Veranstaltern die Entfaltung erlauben, sagte der Präsident der vorberatenden Kommission Rolf Escher (CVP/VS) am Dienstag vor den Medien und zeigte sich über die Flut der Anträge erstaunt, die ein «nationalrätliches Niveau» erreicht hätte. Seine Kommission sei einem ausgeprägten Lobbying ausgesetzt gewesen. Die Kommissionsmitglieder hätten von den interessierten Kreisen eine Unmenge Papier erhalten, führte Escher weiter aus. Dutzende von Organisationen hätten zudem eine Anhörung gewünscht. Nach den eingehenden Hearings der Nationalratskommission habe man sich aber auf eine kleine Aussprache mit den «Hauptplayern» beschränkt, sagte Escher weiter. Er wisse nicht, wie gut die einzelnen Kommissionsmitglieder mit dem Lobbying umgehen könnten. «Ich selber nehme das relativ leicht, weil wir Walliser nicht auf alles achten, was da mitgeteilt wird.» Viel geholfen hats doch nicht. Denn für die Plenardebatte im März sind rund zwei Dutzend Minderheitsanträge angemeldet.
Dienstag
11.01.2005