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Mittwoch
30.11.2005

Beim Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) kommt es zu einer Annäherung der Positionen von Stände- und Nationalrat. Dennoch bleibt ein knappes Dutzend Differenzen, die in der laufenden Session bereinigt werden sollen. Beim Gebührensplitting votierte der Ständerat für eine flexible Lösung: Die Privatradios sollen 3 bis 5% der 400 Mio. Franken Radiogebühren und die Privatfernsehstationen ebenfalls 3 bis 5% der 700 Mio. Franken Fernsehgebühren erhalten. Heute gibt es für die Radios 8 und die TV-Stationen 5 Mio. Franken.

Der Nationalrat hatte sich für fixe 4% der SRG-Empfangsgebühren je für Privatradio- und Fernsehstationen ausgesprochen. Diese 4% machen für Privatradios 16 und für die Privat-TVs 28 Mio. Franken aus. Gegen den Nationalrat hielt der Ständerat daran fest, dass die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) nur die redaktionellen Inhalte von Sendungen zu beurteilen hat. Für die Einhaltung der Werbe- und Sponsoringsvorschriften soll weiterhin das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) sorgen. Siehe auch: RTVG: Noch keine Einigung beim Gebührensplitting