Die Bereinigung der Differenzen im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) durch die ständerätliche Fernmeldekommission hat gute Fortschritte gemacht. Wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten, bleiben von den ursprünglich 18 Differenzen noch deren 8 übrig. Sie werden in der kommenden Session behandelt. Beim Gebührensplitting zu Gunsten der Privatradio- und -fernsehstationen beharrt die Fernmeldekommission jedoch auf einer flexiblen Lösung. Der Nationalrat will den privaten Stationen mit Leistungsauftrag 4% der jeweiligen SRG-Empfangsgebühren entrichten. Die Ständeratskommission hält an Bandbreiten fest: Die Privatradios sollen 3 bis 5% der 400 Millionen Franken Radiogebühren und die Privat-TV-Sender 3 bis 5% der 700 Millionen Franken Fernsehgebühren erhalten.
Beim Alkohol dehnten die Kommission wie der Nationalrat das Werbeverbot für die SRG auf alle sprachregionalen und nationalen Fernsehsender (Star TV, Viva/Swizz, Presse TV, Teleclub) und die ausländischen Programm- und Werbefenster (Sat1, RTL, M6) aus. Nur private Lokalradios und Regional-TV-Stationen sollen für Wein und Bier werben dürfen. Die von der SRG betriebene Publikumsforschung soll, wie vom Nationalrat beschlossen, einer unabhängigen Stiftung übertragen werden. Diese soll dafür sorgen, dass die schweizerischen Programmveranstalter und die wissenschaftliche Forschung über hinreichende Daten zur Radio- und Fernsehnutzung verfügen.
Bei der Finanzierung des Auslandangebots der SRG (heute vor allem Swissinfo) ging die Kommission über den Nationalrat hinaus. Sie beschloss, dass der Bund die Kosten «mindestens» zur Hälfte tragen soll. Der Nationalrat sah vor, dass der Bund lediglich die Hälfte dieser Kosten übernehmen soll. Im Bereich der Aufsicht sollen die Kompetenzen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) nicht auf Werbung und Sponsoring ausgedehnt werden, wie das der Nationalrat entschieden hat. Die Zuständigkeit der UBI soll auf die redaktionellen Inhalte von Sendungen beschränkt bleiben. Schliesslich hat die Kommission im Gegensatz zum Nationalrat darauf verzichtet, eine Höchstzahl von Konzessionen pro Veranstalter festzulegen. Siehe auch: Nationalrat für fixes Gebührensplitting bei RTVG
Samstag
12.11.2005