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Dienstag
28.06.2005

Die Kommission für Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrats hat die Beratung der Differenzen beim RTVG abgeschlossen. Die KVF will das Werbeverbot für alkoholische Getränke auch auf sprachregionale und nationale Fernsehprogramme einschliesslich der Werbefenster in ausländischen Programmen ausdehnen. Der Nationalrat hatte ein solches Werbeverbot nur für die ausländischen Fenster und die SRG beschlossen. Beim Verbot der politischen Werbung (mit einer Ausnahme für die Privatradios) sowie beim Verbot religiöser Werbung schloss sich die KVF dem Ständerat an. Auch folgte sie der kleinen Kammer darin, dass Werbung, die sich an Minderjährige richtet, nicht generell untersagt werden soll.

Der Anteil der privaten Programmveranstalter am Ertrag der SRG-Empfangsgebühren soll genau je 4% für Radio und Fernsehen betragen. Der Ständerat hatte sich für einen Anteil von 3 bis 5% für Radio sowie 2 bis 5% für Fernsehen entschieden, der Nationalrat für «höchstens» 4%. Regionale Programmfenster sollen der SRG auch in Fernseh- und nicht nur in Radioprogrammen erlaubt sein. Doch soll in diesen Sendegefässen Sponsoring nicht zugelassen werden. In den Radioprogrammen der SRG bleibt Werbung verboten. Eigenwerbung für Inlandprogramme soll aber zugelassen werden.

Zur Verhinderung von Medienkonzentration beharrt die KVF auf einer Beschränkung auf 2 Fernseh- und 2 Radiokonzessionen pro Unternehmen. Der Ständerat will wie der Bundesrat auf eine solche schematische Begrenzung verzichten. Abgelehnt hat die KFV die vom Ständerat vorgesehene Förderung neuer Technologien, zunächst aus der Konzessionsabgabe, in zweiter Linie auch aus Empfangsgebühren. Sie ist aber für die Unterstützung von Bergradios, nicht aber für die Unterstützung von Fernsehprogrammen in Berggebieten.

Schliesslich beantragt die KVF, dass die Unabhängige Aufsichtsbehörde die Programmaufsicht der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) und die Werbe- und Sponsoringaufsicht des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) übernimmt. Die Nutzungsforschung soll von einer Stiftung und nicht von einer Branchenorganisation getragen werden. Dazu auch: RTVG nach Korrekturen durch Ständerat wieder beim Nationalrat