Die Schweizer Privatradios und Privatfernsehstationen sollen fix je 4% der SRG-Empfangsgebühren erhalten. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrats hat mit 19:4 Stimmen an festen Prozentsätzen beim Gebührensplitting festgehalten. Der Ständerat hatte sich für eine flexible Lösung von 3 bis 5% ausgesprochen. Sonst ging die Differenzbereinigung beim Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) voran. Die KVF legte wie der Ständerat fest, dass der Bund «mindestens» die Hälfte des Auslandangebotes der SRG (Swissinfo) abgelten soll. Für die Publikumsforschung soll ein Stiftungsmodell vorgesehen werden.
Auch bei der Aufsicht über Werbung und Sponsoring schloss sich die KVF dem Ständerat an: Die Aufsicht soll beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) belassen werden, sodass die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) nur für den redaktionellen Teil zuständig bleibt. Dieser Entscheid fiel indes knapp aus - mit 12:10 Stimmen. Neben dem Gebührensplitting will die KVF an besonderen Vorschriften für die Kabelverbreitung kommerzieller Programme und an einer auf Radios beschränkten Unterstützung für die drahtlos-terrestrische Verbreitung in Berggebieten festhalten. Die Differenzen sollen in der Frühlingssession bereinigt werden. Siehe auch: RTVG: Ständerat für flexibles Gebührensplitting
Dienstag
17.01.2006