Der Anteil der privaten Radio- und Fernsehsender mit Leistungsauftrag an den 1,1 Mrd. Franken Empfangsgebühren der SRG soll bis aufs Vierfache erhöht werden können. Der Ständerat hat am Donnerstag eine obere Limite von 55 Mio. Franken gesetzt. Das so genannte Gebührensplitting stand im Zentrum der zweiten Beratung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Dabei ging der Ständerat über den Bundesrat und den Nationalrat hinaus, die beide höchstens 4% oder 44 Mio. Franken von der SRG an die privaten Veranstalter umverteilen wollen.
Die Kleine Kammer folgte einem Antrag von Thomas Pfisterer (FDP/AG). Die Lokalradios sollen zwischen 3 und 5% der Radiogebühren erhalten, die privaten TV-Stationen zwischen 2 und 5% der Fernsehgebühren. Das ergibt eine Spanne zwischen 12 und maximal 20 Mio. bzw. zwischen 14 und maximal 35 Mio. Franken. Heute erhalten die Radios knapp 8 Mio. Franken, die TV-Stationen 5 Mio. Franken. Medienminister Moritz Leuenberger plädierte vergebens dafür, auf eine untere Limite zu verzichten, weil sonst ein «Ausgabenzwang» entstehe. 8 Mio. Franken für die Radios reichten heute aus, während für Privatfernsehen mehr eingesetzt werden müsse.
Der Ständerat schrieb ins RTVG, dass die SRG ihre finanziellen Mittel ausschliesslich für die Erfüllung ihres Leistungsauftrags verwenden darf. Damit statuierte er ein Verbot von Quersubventionen. Die SRG und die von ihr beherrschten Tochterunternehmen müssen denn auch getrennt Rechnung ablegen. Die SRG und ihre Töchter müssen Aktivitäten ausserhalb ihrer Konzession vorgängig melden, welche die Aufgabe anderer Medienunternehmen beeinträchtigen könnten. So könne verhindert werden, dass sie ihr Know-how in Film, Werbung oder Internet gegen die Konkurrenz ausspiele, sagte Rolf Büttiker (FDP/SO).
Mit 24:16 Stimmen verwarf der Ständerat den SRG-nahen Antrag, der Gesellschaft mehr unternehmerischen Spielraum zu geben und ihrem Verwaltungsrat die Aufsicht über die von ihr beherrschten Unternehmen zu übertragen. Die Finanzaufsicht über die SRG und die ausgelagerten Betriebe müsse beim Bund bleiben, sagte Leuenberger. Die SRG muss ihre Programme überwiegend in den Sprachregionen produzieren, für welche sie bestimmt sind. Dabei plädierte Leuenberger gegen ein Produzieren von «irgendeiner Metropole» aus. Der Unterschied zwischen Basel und Zürich sollte nicht nur noch an der Fasnacht propagiert, sondern auch tatsächlich gelebt werden.
Mit 19:13 Stimmen strich der Ständerat die nationalrätliche Bestimmung, dass ein Unternehmen maximal zwei Fernsehkonzessionen und zwei Radiokonzessionen erwerben kann. Bei weitgehend gleichwertigen Bewerbungen um eine Konzession wird jene bevorzugt, «die die Meinungs- und Angebotsvielfalt am meisten bereichert». Neu will der Ständerat kleinen Privaten mit einer Konzession Investitionsbeiträge für Kosten ausrichten, die bei der Einführung neuer Technologien (Beispiel: Digitalisierung) entstehen. Dafür soll nötigenfalls höchstens 1% der SRG-Empfangsgebühren eingesetzt werden.
Unklarheiten entstanden bei der Frage, ob Computer, mit denen man Radio- und Fernsehprogramme empfangen kann, gebührenpflichtig sind. Der Ständerat übernahm einen Antrag von Erika Forster (FDP/SG), damit der Nationalrat das Problem studieren kann. Die Beratungen werden nächste Woche abgeschlossen.
Donnerstag
03.03.2005