Die Interessengemeinschaft elektronische Medien IGEM wirft dem Nationalrat vor, bei der Behandlung des RTVG teilweise problematische Beschlüsse gefasst zu haben, die «in klarem Widerspruch zu den europäischen Werberegelungen (EÜGF) stehen», wie die IGEM am Mittwoch in einer Mitteilung noch einmal zum Ausdruck bringt. Aber auch der neu formulierte Artikel zum Jugendschutz sei «in der Praxis nicht umsetzbar und die asymmetrischen Werberegelungen können die beabsichtigte Wirkung nicht entfalten». Die IGEM habe nun die Mitglieder der Ständeratskommission in einem Papier auf diese Schwachpunkte aufmerksam gemacht. Im Detail lautet die Kritik der IGEM: Gemäss Formulierung des Nationalrates verbiete Art. 15 Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring, die sich an Minderjährige richten. «Diese Formulierung ist höchst unklar. Wenn die beworbene Ware oder Dienstleistung den Ausschlag gibt, führt dies zu einem faktischen Verbot für die Bewerbung von Waren und Dienstleistungen, die sowohl von Minderjährigen als auch von Erwachsenen genutzt werden», kritisiert die IGEM. In diesem Falle wäre es auch «ein Unsinn, jetzt noch für Zürich eine Konzession für ein Jugendradio zu vergeben, denn dieses liesse sich nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes schlicht nicht mehr finanzieren».
Im Widerspruch zum EÜGF ständen aber auch die stark eingeschränkte Freigabe der Werbung für leichte Alkoholika sowie für politische und religiöse Anliegen. «Die vorgesehene Begrenzung auf die privaten schweizerischen Programmanbieter (unter Ausschluss der SRG sowie der Werbefenster) ist für die Schweizer Wirtschaft unglücklich und begünstigt lediglich ausländische Produkte», schreibt die IGEM und unterstellt dem Nationalrat «grundsätzliche Unkenntnis über das Wesen der Werbung». Wenn man die Jugend vor leichten Alkoholika durch ein Werbeverbot in der SRG schützen möchte, müsste diese Werbung auf allen in der Schweiz empfangbaren TV-Kanälen und auch in allen anderen Werbeträgern gänzlich untersagt werden, schliesst die IGEM.
Des weiteren fordert die IGEM «grössere Freiheiten für private Veranstalter. «Angesichts der ohnehin schwierigen Ausgangslage für ein privates Vollprogramm soll wenigstens das Gesetz nicht noch zusätzliche Hürden aufbauen. Vielmehr sollen Veranstalter ohne Konzession von jeglichen TV-spezifischen Werbebeschränkungen befreit und somit anderen Medien gleichgestellt werden. Die IGEM will am 2. Juni 2004 zu diesen Themen einen Talk organisieren - siehe Party- u. Veranstaltungs-Ressort
Mittwoch
26.05.2004