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Montag
06.03.2006

Der Nationalrat hat am Montag mit klarer Mehrheit beschlossen, den privaten Radio- und TV-Stationen fix 4% der SRG-Empfangsgebühren von 1,1 Mrd. Franken im Jahr zu überlassen. Das macht 16 Mio. für die Radios (heute 8 Mio.) und 28 Mio. für die TV-Stationen (heute 5 Mio.). Mit dieser Hauptdifferenz geht das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in den Ständerat zurück. Der Ständerat hatte sich für eine flexible Lösung mit einer Bandbreite von 3 bis 5% entschieden: Die Privatradios sollten 12 bis 20 Mio., die Privatfernsehveranstalter 21 bis 35 Mio. erhalten. Das Kommunikationsdepartement (UVEK) hätte die Anteile der einzelnen Konzessionäre festzulegen.

Medienminister Moritz Leuenberger warb am Montag vergebens dafür, dem Ständerat nachzugeben. «4 Prozent fix» sei zu starr. Es werde ein Ausgabenautomatismus geschaffen, obschon die Entwicklung der Radio- und Fernseh-Landschaft nicht voraussehbar sei. Der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates («höchstens 4 Prozent») wäre der beste gewesen. Anderseits vertrat Kommissionssprecher Peter Vollmer (SP/BE) die Meinung, ein fixer Prozentsatz sorge für Finanzierungssicherheit. Denn die kleinen Radios befürchteten, nur mit 3% abgespeist zu werden, während die Fernsehstationen den nötigen Druck machen würden, um mit 5% unterstützt zu werden.

Im Weiteren hat die Volkskammer beschlossen, die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) nicht zur Unabhängigen Aufsichtbehörde auszubauen und sie weiterhin nur den redaktionellen Teil von Radio und Fernsehen beurteilen zu lassen. Die Aufsicht über Werbung und Sponsoring bleibt - wie vom Ständerat beschlossen - beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom).