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Montag
08.11.2004

Die Ständeratskommission (KVF) hat sich am Montag für eine flexible Lösung beim Gebührensplitting ausgesprochen. Im Gegensatz zum Nationalrat, der sich für eine 4%-Limite ausgesprochen hatte, ist die Kommission des Ständerates der Meinung, dass private Radio- und Fernsehveranstalter 2 bis 5% der SRG-Empfangsgebühren erhalten sollen. Nach dem Beschluss des Nationalrates zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) erhielten die Privatstationen mit Leistungsauftrag 4 Prozent der SRG-Empfangsgebühren von 1,1 Mrd. Franken. Die Subventionen, die ein Massensterben der Lokalradios verhindern sollen, würden somit von heute 12 auf 44 Mio. Franken steigen.

Der KVF sprach sich deutlich gegen eine Schaffung eines Beirates mit drei sprachregionalen Kammern zur Überwachung des Programmschaffens der SRG aus. Auch die Idee der Publikumsräte fand bei der Kommission keinerlei Gefallen. Etwa 10 Mio. Franken jährlich oder 1% des Ertrages der Empfangsgebühren will die Kommission einsetzen, um die Verbreitung von digitalen Sendernetzen und anderer neuer Verbreitungstechnologien zu fördern. Die Kommission hielt am Vorschlag des Bundesrates fest, die Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) von den Empfangsgebühren zu befreien. Im Gegensatz dazu will der Nationalrat die Gebührenbefreiung nicht mit dem RTVG, sondern mit dem Gesetz über die EL regeln.