Die Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) kann erst im nächsten Jahr abgeschlossen werden. Es stehen noch Rückkommensanträge und die systematische Bereinigung der Vorlage aus. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) fasste am Dienstag Entscheide zur Nutzungsforschung und für eine Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).
In beiden Fällen wich die KVF von den Beschlüssen des Nationalrats ab, teilten die Parlamentsdienste mit. Die wissenschaftlichen Daten zur Radio- und Fernsehnutzung sollen nicht, wie vom Nationalrat beschlossen, von einer unabhängigen Stiftung erhoben werden. Die KVF sprach sich mit 4:1 Stimmen bei 4 Enthaltungen für eine Branchenlösung aus. Die mit der Nutzungsforschung betraute Organisation soll sich paritätisch aus Mitgliedern der SRG und der privaten Veranstalter zusammensetzen. Dem Bundesrat bleibt jedoch das Recht vorbehalten, falls keine Vereinbarung zu Stande kommt, eine entsprechende Einrichtung zu organisieren.
Bei der UBI möchte die KVF den Status quo beibehalten. Die Aufsicht über Werbung und Sponsoring bliebe beim Bundesamt für Kommunikation. Die Programmaufsicht würde auf Beschwerde hin weiterhin von der UBI ausgeübt. Neu hätte die UBI auch Streitigkeiten um den Programmzugang zu beurteilen. Der Nationalrat will die UBI in eine unabhängige Aufsichtbehörde umwandeln, die neben den Programmbeanstandungen auch für Werbung und Sponsoring zuständig wäre.
Dienstag
23.11.2004