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Donnerstag
19.04.2007

Das Internet-Auktionshaus Ebay muss in Zukunft verhindern, dass auf seiner Plattform eindeutig als Fälschung erkennbare Uhren oder andere offensichtliche Plagiate angeboten werden. Dieses Urteil hat der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe gefällt. Die Richter verpflichteten Ebay, technisch mögliche und andere zumutbare Massnahmen zu ergreifen, damit Fälschungen nicht im Internet angeboten werden können. Allerdings dürfen Ebay keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden.

Das Urteil besagt weiter, dass Ebay und andere Auktionsplattformen, wenn sie von Markeninhabern auf Angebote mit eindeutig gefälschten Markenprodukten hingewiesen werden, verpflichtet sind, nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich zu sperren, sondern auch dafür zu sorgen, dass es zu keinen weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt.

Nach diesem Urteil des Bundesgerichtshofes muss nun das Landgericht Düsseldorf prüfen, ob es sich in den Fällen, in welchen Ebay auf gefälschte Uhren hingewiesen wurde, um eindeutig erkennbare Markenverletzungen gehandelt hat.