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Montag
21.08.2000

Nach jahrelangem Hin und Her bekam Rivella vor Bundesgericht Recht, dass zwischen dem Orginal und dem Nachahmerprodukt «apiella» von Denner Verwechslungsgefahr bestehe. Fast vier Jahre nach der versuchten Lancierung von «apiella» verliert Denner seinen Markenstreit gegen Rivella. Im November 1996 startete Denner seine Kampagne für «apiella» mit einem Werbespot im Schweizer Fernsehen. Rivella reagierte
umgehend auf die unliebsame Konkurrenz. Das Zürcher Handelsgericht untersagte Denner auf Klage des Aargauer Getränkeherstellers den weiteren Verkauf sowie die Bewerbung. Mit seinem am Montag veröffentlichten Urteil bestätigte das Bundesgericht nun den Entscheid des Handelsgerichts vollumfänglich. «Apiella» sei sowohl der Wortmarke als auch der optischen Aufmachung von Rivella zu ähnlich, was zu einer mittelbaren Verwechslungsgefahr führe. Wegen der Warengleichheit sei dabei ein besonders strenger Massstab anzuwenden. Zu berücksichtigen sei zudem, dass sich Rivella als starke Marke durchgesetzt habe und deshalb Annäherungsversuchen besonders ausgesetzt sei. Der geschützte Ähnlichkeitsbereich sei aus diesem Grund grösser. (Urteil 4C.316/1999 vom 18. Juni 2000: BGE-Publikation)