Ordnung muss sein, auch im Archiv: Am 3. Oktober schrieb die «SonntagsZeitung», dass Ringier-Publizist Frank A. Meyer und Bernhard Weissberg (ehemals Chefredaktor des «SonntagsBlicks») vom Zürcher Obergericht zu einer Geldstrafe von 25 000 Franken im Fall Burkhalter (ehemaliger Finanzchef der Expo.01) verurteilt worden seien. Das ist falsch. Richtig ist, dass die Forderung von Dr. Burkhalter bereits in erster Instanz vollumfänglich abgewiesen worden ist. Hingegen müssen die Beklagten Gerichts- und Anwaltskosten tragen sowie das Urteil des Obergerichts im «SonntagsBlick» veröffentlichen.
Montag
11.10.2004