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Sonntag
21.03.2010

Die Schlagzeile «Polizei-Einsatz bei den Borers» im «Blick» vom 13. März 2010 könnte eine neue Klage gegen Verleger Michael Ringier nach sich ziehen. Borers Anwalt Peter Bratschi erklärte gegenüber der Zeitung «Sonntag», dass der «Blick»-Artikel «unter verschiedenen Titeln persönlichkeitsverletzend» sei. «Ich habe Herrn Borer diese Auffassung mitgeteilt», wird der Rechtsanwalt zitiert.

«Vor einem Monat trennten sich Thomas Borer-Fielding (52) und seine Frau Shawne (42). Jetzt kam es zu einem neuen Eklat.» Das waren die ersten Sätze des wieder in der Privatsphäre von Thomas Borer herumstochernden Boulevardblattes. Am Mittwoch der vorangegangenen Woche sei die Polizei «um 9 Uhr morgens an die Adresse der Millionen-Villa direkt an der Seestrasse» gerufen worden. Dann wirds hoch investigativ in der Boulevardzeitung: «`Blick` weiss, dass der frühere Botschafter Thomas Borer-Fielding die Beamten rief. `Es kam zu einem heftigen Streit zwischen dem Noch-Ehepaar. Shawne flippte aus`, sagt ein Informant.»

Dann folgt die erste und einzige zitierte Quelle in dem «Blick»-Artikel: «Kapo-Sprecher Martin Sorg bestätigt, dass die Polizei am Mittwoch zu den Borer-Fieldings nach Thalwil gerufen wurde: `Ja, es ist richtig, dass dort ein Polizeiauto vor Ort war.` Mehr sagt Sorg `Blick` nicht: `Wir sind an das Amtsgeheimnis gebunden. Deshalb kommentieren wir nichts.`». Dass der Beamte ans Amtsgeheimnis gebunden ist, ist auch gut so, muss der Klein Report anfügen. Aus dem Grund erübrigt sich der zweite Satz, der aber doch bereits einen Kommentar darstellt. Wäre nämlich in Thalwil «an der Zürcher `Pfnüselküste`» - wie der «Blick» maliziös zu Beginn des Textes einschob - ein an der Villa vorbeigehendes Grosi von einem heruntergefallenen Blumentopf fast zu Tode erschrocken, der Kapo-Sprecher hätte komplett anders geantwortet.

Dann wird Thomas Borers Anwalt erwähnt, Peter Bratschi, der gegenüber «Blick» keine Stellung nehmen wollte. Angefügt der Satz: «Das frühere Glamour-Paar trennte sich vor einem Monat.»

Würde man hier aufhören mit der Geschichte, wäre sie keine. Um die Geschichte also «zu stützen», geht der «Blick» in die Vergangenheit der Borers (???).

Und das geht so in dem «Blick»-Artikel: «Die Polizei musste nicht zum ersten Mal zu den Borer-Fieldings ausrücken. Im Jahr 2002 war es Shawne Borer-Fielding, die in Berlin die Polizei zu Hilfe rief. Die Beamten wurden von der ehemaligen Mrs. Texas wegen `nächtlicher Geräusche` in die Villa Kampffmeyer in Potsdam gerufen.» Dort sei die Polizei zufällig auf Borers Ordonnanzpistole gestossen, «für die der ehemalige Schweizer Botschafter keinen Waffenschein hatte», so der «Blick». «Borer hatte seine Offizierspistole an seinen neuen Wohnort in Berlin mitgenommen. Ein Ermittlungsverfahren gegen Borer-Fielding wegen unerlaubten Waffenbesitzes wurde später eingestellt», heisst es abschliessend.

Gezeichnet ist der Artikel von einer Journalistin. Und der «Sonntag» zitiert einen Sprecher des Ringier-Konzerns und schreibt: «Beim `Blick` reagiert man gelassen. `Wir sehen das Persönlichkeitsrecht von Herrn Thomas Borer in unserem Artikel vom 12. März nicht tangiert`». Ein vom Presse-Anwalt des Hauses Ringier formulierter Satz, der wie «Blick»-Chefredaktor Ralph Grosse-Bley (seit 19. März offizieller CR), vor Jahren im Kernteam der Journalisten-Schlacht des «SonntagsBlick» gegen den ehemaligen Schweizer Botschafter in Berlin war. Thomas Borer trat zurück. Und dann hat damals noch jemand schwer an der Geschichte mitgewirkt: Der Verleger selber, Michael Ringier.

Der Klein Report wird den Verdacht nicht los, dass man bei Ringier aus «dem Fall Borer» nichts gelernt hat.

Mehr dazu: Am 3. November 2008: Ralph Grosse-Bley kehrt zu Ringier zurück. Die GPK äusserte sich am 9. April 2005: Fall Borer: Nationalrats-GPK rügt Informationsfehler des EDA und am 7. Juli 2005: Borer blitzt bei US-Gerichten ein zweites Mal ab