Ringier zieht das Urteil im Fall Burkhalter vs. «SonntagsBlick» nicht weiter. Dies ergaben am Freitag Recherchen des Klein Reports, die von Rudolf Burkhalters Rechtsanwalt bestätigt wurden. Die von den beiden «SonntagsBlick»-Journalisten Bernhard Weissberg und Frank A. Meyer erhobenen belastenden Behauptungen gegen den ehemaligen Expo-Finanzdirektor Rudolf Burkhalter hätten sich als falsch erwiesen. Rudolf Burkhalter sei zu Unrecht eines unloyalen Verhaltens bezichtigt worden, so sein Anwalt auf Anfrage des Klein Reports.
Somit ist das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 6. September 2004 rechtskräftig. Die Urteilspublikation zu Gunsten des Unternehmens Rudolf Burkhalter, Bern, lautet wie folgt: Im Verfahren zwischen Rudolf Burkhalter als Kläger und Bernhard Weissberg, Frank A. Meyer und der Ringier AG als Beklagten betreffend Verletzung in den persönlichen Verhältnissen durch die Presse hat das Obergericht des Kantons Zürich, I. Zivilkammer, in teilweiser Gutheissung der Klage mit Urteil vom 6. September den Entscheid des Bezirksgerichts Bülach vom 2. November 2002 bestätigt. Es wird festgestellt, dass Bernhard Weissberg und die Ringier AG durch den Artikel «Expo-Finanzdirektor versteuert null Franken!» im «SonntagsBlick» vom 12. September 1999 den Kläger in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt haben. Es wird festgestellt, dass Frank A. Meyer und die Ringier AG durch den Artikel «Melkmeister» im «SonntagsBlick» vom 12. September 1999 den Kläger in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt haben.
Die Ringier AG wird verpflichtet, die Urteilspublikation mit diesem gerichtlich formulierten Text innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils auf ihre Kosten im Bereich der ersten 15 Seiten im «SonntagsBlick» in Form eines halbseitigen Inserates zu veröffentlichen, wobei der Titel fett gedruck und mit 1,4 cm hohen Buchstaben geschrieben sein muss.
Samstag
06.11.2004