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Mittwoch
11.06.2025

Medien / Publizistik

In einem Fall hat jemand 32’000 Schweizer Franken an Betrüger überwiesen... (Bild: zVg)

In einem Fall hat jemand 32’000 Schweizer Franken an Betrüger überwiesen... (Bild: zVg)

Ringier geht rechtlich gegen irreführende Werbung und gefälschte Artikel im Internet vor. 

Grund für die Strafanzeige gegen Unbekannt sind unter anderem gefälschte Werbeanzeigen, die in letzter Zeit in den sozialen Netzwerken wie Meta und X kursierten. Die Fake-Ads missbrauchen das Erscheinungsbild der Ringier-Medien, vor allem das «Blick»-Logo.

Diese täuschend echten Fake-Anzeigen beinhalten oft gefälschte Videos und erfundene Interviews, in denen bekannte Persönlichkeiten für zweifelhafte Geldanlagen werben. Tatsächlich stecken mutmasslich kriminelle Organisationen dahinter. Mithilfe moderner Technologie wurden die Stimmen und Gesichter der Promis imitiert. Und ihnen wurden falsche Aussagen in den Mund gelegt.

«Trotz regelmässiger Warnungen in den betroffenen Ringier-Medien fallen immer wieder Userinnen und Leser auf diese ausgeklügelten Betrügereien herein und verlieren teils hohe Geldsummen», schreibt Ringier zu den Fake-Anzeigen. 

In einem konkreten Fall hat jemand 32’000 Schweizer Franken an Betrüger überwiesen.

Mit der Strafanzeige wolle Ringier «nicht nur gegen die direkten Täter vorgehen», sagte Serafin Oberholzer, Rechtsanwalt und Senior Legal Counsel bei Ringier. «Wir senden auch eine klare Botschaft an Social-Media-Unternehmen wie Meta, mehr Verantwortung zu übernehmen. Sie verfügen nämlich über die technischen Möglichkeiten, um solche Fake-Anzeigen zu erkennen und zu verhindern.»

Die eingereichte Strafanzeige bringt mehrere Delikte zur Anzeige, darunter die Beteiligung an einer kriminellen Organisation sowie Geldwäscherei. Auch gewerbsmässigen Betrug, bei dem die Täter wiederholt und planmässig andere täuschen, um sich zu bereichern, wirft Ringier der unbekannten Täterschaft vor. 

Ein weiteres Delikt ist der Identitätsmissbrauch, bei dem die Täter sich als andere Personen oder Unternehmen ausgeben. Zudem werden Verstösse gegen das Markenrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb angeführt.

Die Strafanzeige flankiert der «Blick» mit einer mehrteiligen Artikel-Serie. 

Neben Ringier sind auch viele andere Medien und Promis von Betrügereien betroffen. Unter anderem hat sich Bundesrat Guy Parmelin juristisch gegen Identitätsmissbrauch zur Wehr gesetzt. 

In Deutschland erwirkte der Arzt und Fernsehmoderator Eckart von Hirschhausen im März 2025 mit einem Eilbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M., dass Hostprovider wie Meta nach dem Hinweis auf rechtsverletzende Inhalte zukünftig verpflichtet sind, auch inhaltsgleiche Beiträge ohne zusätzlichen Hinweis zu löschen.