Das Zürcher Verlagshaus Ringier klärt derzeit ab, ob es eine Ehrverletzungsklage gegen das Nachrichtenmagazin «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens für die deutsche und rätoromanische Schweiz (SF DRS) einreichen will. In der Sendung vom Freitag, 28. Mai, war im Zusammenhang mit Sponsoring-Geldern für die Sendung «Gesundheit Sprechstunde» davon die Rede gewesen, es würden Sponsorengelder aus der Pharmaindustrie über die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) an RingierTV weitergeleitet und damit «gewaschen».
Der Vorwurf der Geldwäscherei bedeute, es handle sich um Geld aus kriminellen Tätigkeiten, sagte Hans Jürg Deutsch, TV-Verantwortlicher bei Ringier. Dies könne Ringier wohl nicht auf sich sitzen lassen, meinte dazu RingierTV-Anwalt Martin Lutz und bestätigte damit einen Bericht des «Tages-Anzeiger» vom Dienstag. Allenfalls werde auch wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt. Nach Ansicht von Lutz könnte auch FMH wegen Ehrverletzung klagen.
«Wir halten an der in der Sendung gemachten Aussage fest, es seien Geldflüsse von der Pharmaindustrie an die Verantwortlichen dieser Sendung verschleiert worden», sagte dazu «10-vor-10»-Chef Klaus Vieli am Dienstag zum Klein Report, «es geht aber nicht um einen Vorwurf, wonach der Geldwäschereiparagraf des Strafgesetzbuches verletzt worden sei.» Eine allfälligen Ringier-Klage sehe er deshalb gelassen entgegen. Wichtiger als dieser «Nebenschauplatz» seien die Abklärungen des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) wegen Schleichwerbung, wegen nicht deklarierten Sponsorings und wegen Verletzung des Verbots von Werbung für rezeptpflichtige Heilmittel.
Dienstag
01.06.2004