Das Zürcher Medienunternehmen muss einem Banker 1,12 Mio. Franken Schadenersatz zahlen, weil dieser in einem Artikel der Wirtschaftszeitung «Cash» zu Unrecht dubioser Geschäfte bezichtigt worden war. Das Bundesgericht hat nun dessen Berufung gutheissen. 1990 und 1991 waren dem Banker in drei «Cash»-Artikeln dubiose Geschäfte angelastet worden. Bei Erscheinen des ersten Artikels im Oktober 1990 hatte der Betroffene seine Stelle als stellvertretender Generaldirektor bei einer Bank bereits aufgegeben und einen neuen Job in Aussicht. Die Anstellung kam wegen der Vorwürfe nicht zustande.
Der Banker verklagte Ringier auf Schadenersatz, weil durch die Artikel sein zukünftiges Einkommen geschmälert worden sei. Das Zürcher Obergericht kam im vergangenen Januar zum Schluss, dass er eine Einkommenseinbusse von 1,12 Mio. Franken erlitten habe.
Die II. Zivilabteilung des Bundesgerichts hat in ihrer Sitzung vom Donnerstag die Berufung des Bankers gutgeheissen und ihm den vollen Schadenersatz von 1,12 Mio. Franken plus Zins seit 1994 zugesprochen. Die Richtermehrheit ging davon aus, dass er die neue Stelle ohne die Berichte im «Cash» so gut wie sicher erhalten hätte. Damit würde sich die Frage einer möglichen Arbeitslosigkeit nach seiner Stellenaufgabe sowie nach weiteren Reduktionsgründen nicht stellen.
Donnerstag
02.09.2004