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Donnerstag
17.08.2006

Jetzt ist es defintiv: Es wird keinen Prozess wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen zwei Journalisten der deutschen Ringier-Zeitschrift «Cicero» geben. Damit wurden «SonntagsBlick»-Auslandchef Johannes von Dohnanyi und der Autor Bruno Schirra entlastet. Das Brandenburgische Oberlandesgericht habe die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichtzulassung der Anklage durch das Potsdamer Landgericht verworfen, gab Sprecherin Ramona Pisal in Brandenburg/Havel bekannt.

Eine Verurteilung der Journalisten sei nicht wahrscheinlich, hiess es zur Begründung. Damit ist laut Pisal die Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig. Hintergrund der Anklagen gegen von Dohnanyi und den Autoren Bruno Schirra war ein «Cicero»-Artikel, in dem laut der Staatsanwaltschaft aus einem internen Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) über den mittlerweile getöteten irakischen Terroristenführer Abu Mussab al-Sarkawi zitiert wurde. Dadurch hätten beide am Verrat von Dienstgeheimnissen durch einen BKA-Mitarbeiter mitgewirkt. Aus Sicht des Landgerichts war jedoch zu dem Zeitpunkt, als von Dohnanyi die Informationen zugespielt bekam und sie an Schirra weiterleitete, das Geheimnis bereits verraten.

Ende Februar hatte die Staatsanwaltschaft bereits ihre Ermittlungen gegen «Cicero»-Chefredaktor Wolfram Weimer gegen die Zahlung von 1000 Euro eingestellt; ihren Angaben nach wegen geringer Schuld. Auf der Suche nach dem Leck im BKA waren am 12. September 2005 die Redaktionsräume von «Cicero» in Potsdam und die Berliner Wohnung von Schirra durchsucht worden. Wegen dieser Aktion hat die Zeitschrift das Bundesverfassungsgericht angerufen. Dieses hat für den 22. November eine mündliche Verhandlung angesetzt. - Mehr dazu: «Cicero»-Affäre: «Desaster für die Ankläger»