Das Fürstentum Liechtenstein hat sich ein ab Juli 2008 geltendes totales Rauchverbot in öffentlichen Räumen gegeben. Gastronomiebetrieben soll auch nicht erlaubt werden, separate Raucherräume einzurichten. Der Landtag, das 25-köpfige Parlament, hat das neue Tabakpräventionsgesetz zum Schutz von Nichtrauchern am Donnerstag mit 15 Stimmen beschlossen. In Kraft gesetzt werden kann es Anfang Juli, sofern kein Referendum ergriffen wird. Ursprünglich war die Inkraftsetzung bereits auf den 1. April geplant. Das Parlament schob den Termin aber hinaus, unter anderem, um Pächtern von Restaurants, die nicht mit der Neuerung einverstanden sind, die Möglichkeit zur Auflösung des Pachtvertrages zu geben.
Abgelehnt wurde ein Antrag, das neue Gesetz der Volksabstimmung zu unterbreiten. Verworfen wurde zudem der Vorschlag der Regierung, dass in Zelten, die weniger als 30 Tage stehen, weiter geraucht werden darf. Das Rauchverbot umfasst alle öffentlich zugänglichen Räume, darunter fallen auch die öffentlichen Verkehrsmittel, Schulareale, Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche. Mit dem Erlass wird überdies eine EWR-Richtlinie umgesetzt. Für Tabakerzeugnisse darf in Zukunft weder in der Presse noch in den elektronischen Medien geworben werden. Auch darf die Tabakindustrie keine Veranstaltungen mehr unterstützen.
Donnerstag
13.12.2007