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Mittwoch
15.12.2004

Der ehemalige Präsident der Walliser Mediengruppe Rhône Média («Le Nouvelliste») hat in seinem Streit mit zwei Aktionären von der Walliser Justiz Recht bekommen. Ein Schiedsgericht befand, dass es eine Vertragsverletzung gegeben hatte. Diese Vertragsverletzung betrifft die Abwahl von Jacques Lathion aus dem Verwaltungsrat im Juni 2003. Der Verwaltungsrat von Rhône Média, Jean-Marie Fournier, bestätigte am Mittwoch entsprechende Berichte von Westschweizer Medien gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.

Lathion war dagegen gewesen, dass die Verlagsgruppe Edipresse, Aktionärin von Rhône Média mit 37,5%, einen Teil ihrer Aktien verkauft. Er war der Ansicht, der verlangte Preis sei zu hoch. Die Abstossung vom 4,51% der Aktien im Besitz von Edipresse entsprach allerdings einer Aufforderung der Wettbewerbskommission. Diese hatte angeordnet, dass Edipresse seine Beteiligung an Rhône Media unter die Schwelle der Sperrminorität von 33,33% senken müsse.

Wegen seines Widerstandes war Lathion abgewählt worden. Er hatte sich an die Waadtländer Justiz gewandt, die im Oktober 2003 den Aktienverkauf superprovisorisch stoppte. Edipresse dürfe das Aktienpaket nicht verkaufen, ohne dass sich die Walliser Aktionäre der Rhône-Média-Gruppe zuvor zum Schicksal der Titel hätten äussern können, hatte das Waadtländer Kantonsgericht befunden. Parallel dazu hatte das Walliser Kantonsgericht eine dreiköpfige Schiedskommission eingesetzt. Diese hat nun dem ehemaligen Präsidenten Recht gegeben. Über seiner weiteren Schritte hat Lathion noch keine Auskunft gegeben.