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Dienstag
14.11.2006

Werke der Kunst und Literatur sollen besser vor digitaler Piraterie geschützt werden. Bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes ist die Rechtskommission (RK) des Ständerates weitgehend dem Bundesrat gefolgt. Der Rat entscheidet in der Wintersession. Ziel der Revision ist es, das Urheberrecht an die neuen Technologien anzupassen und die Schutzstandards zweier Übereinkommen zu übernehmen. Die Vorlage anerkennt das Recht der Urheber, geschützte Werke über das Internet zugänglich zu machen.

Kernpunkt ist das Verbot, technische Schutzmassnahmen wie Kopiersperren zu umgehen. Das Herunterladen von Werken zum persönlichen Gebrauch bleibt uneingeschränkt zulässig. Daneben bringt die Revision eine Reihe von Änderungen im Interesse der Nutzer und Konsumenten. Eine Kommissionsminderheit beantragt, dass die Werknutzenden pro Verwendung nur eine Entschädigung bezahlen müssen.

An ihrer letzten Sitzung befasste sich die RK noch mit offenen Fragen zu den Rechten der Sendeunternehmen. Mit 7 zu 5 Stimmen beschloss sie dabei unter anderem, dass das Recht, Archivwerke von Sendeunternehmen unverändert zu senden oder zugänglich zu machen, nur über die zugelassenen Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden kann.