Die Organisation Reporter ohne Grenzen sieht in dem heute im Vermittlungsausschuss durchgesetzten sogenannten BKA-Gesetz in Deutschland weiterhin eine Gefahr für die Pressefreiheit. «Unsere Kritik an dem Gesetz bleibt nach den beschlossenen Änderungen des BKA-Gesetzes bestehen: Für Journalisten gibt es keinen ausreichenden Schutz mehr vor heimlicher Überwachung, vor Durchsuchungsaktionen und vor Forderungen, ihr Recherchematerial herauszugeben», kritisierte Elke Schäfter, Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen, am Mittwoch.
Es sei zwar zu begrüssen, dass für Online-Durchsuche nun grundsätzlich die Erlaubnis eines Richters nötig sei. Aber nach wie vor könne das BKA die E-Mail- und Telefonkommunikation von Journalisten überwachen und Computer-Durchsuchungen durchführen. Zudem könnten die Ermittler von Journalisten verlangen, ihre Recherchen und Quellen offen zu legen.
«Tragende Säulen der Pressefreiheit, das Zeugnisverweigerungsrecht sowie der Informantenschutz, werden geschwächt. Grundfreiheiten dürfen nicht im Namen der Terrorabwehr ausgehöhlt werden», meinte Schäfter.
Mittwoch
17.12.2008