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Dienstag
27.02.2007

Reporter ohne Grenzen begrüsst das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Fall «Cicero. «Das Bundesverfassungsgericht hat zwar mit dem Urteil der Verfassungswidrigkeit der Hausdurchsuchung die Pressefreiheit gestärkt, doch um journalistische Recherchen nicht zu gefährden und um Quellen zu schützen, sind weitere Schritte erforderlich», so Reporter ohne Grenzen (ROG).

«Journalisten, die Material von Informanten zugespielt bekommen und es verwenden, dürfen nicht kriminalisiert werden. Daher müssen Journalisten von § 353b des Strafgesetzbuches, der Beihilfe zum Geheimnisverrat unter Strafe stellt, ausgenommen werden», so die Organisation zur Verteidigung der Pressefreiheit. «Nur so können die Medien ihre Kontrollfunktion ausüben, und nur so kann das öffentliche Interesse an Aufklärung gewahrt werden.»

Zudem sollten Telefongespräche von Journalisten vor Überwachung geschützt sein, wie es bereits für andere Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälte oder Pfarrer, gilt. ROG erwartet vom Gesetzgeber entsprechende Schritte. - Siehe auch: «Cicero»-Razzia war rechtswidrig