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Mittwoch
28.09.2005

Der Schweizer Billettverkäufer Ticketcorner darf mit Veranstaltern Exklusivverträge abschliessen. Die zuständige Rekurskommission hob eine entsprechende Verfügung der Weko auf, wie Ticketcorner am Mittwoch mitteilte. Der Billettverkäufer, der zur Kudelski-Gruppe gehört, hatte gegen die Verfügung der Wettbewerbskommission (Weko) Beschwerde eingereicht. Im Dezember 2003 hatte die Weko erklärt, Ticketcorner nehme im Ticketvertrieb eine marktbeherrschende Stellung ein. Daran störte sich die Weko nicht direkt; sie verfügte aber ein Verbot von Exklusivverträgen mit Veranstaltern. Mit diesen Verträgen werden Veranstalter verpflichtet, für eine zeitlang die Tickets nur über Ticketcorner zu verkaufen. Weil die Beschwerde hängig war, musste Ticketcorner seine Verträge bisher nicht anpassen. Siehe auch: Marktbeherrschung durch Ticketcorner