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Mittwoch
12.07.2006

Das Thema Buchpreisbindung kommt nicht zur Ruhe. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef) hat laut einer Mitteilung vom Mittwoch den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) geschützt, die die Buchpreisbindung als illegal erklärt hatte. Die Weko war zum Schluss gekommen, dass die durch den Sammelrevers verursachte erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung nicht aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden könne. Gegen diesen Entscheid erhoben der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband und der Börsenverein des deutschen Buchhandels Verwaltungsbeschwerde. An Rechtsmitteln gegen diesen Entscheid ist eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht oder ein Antrag um ausnahmsweise Zulassung aus überwiegenden öffentlichen Interessen an den Bundesrat möglich. Zudem hat die ständerätliche Schwesterkommission vor anderthalb Monaten der Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats grünes Licht gegeben, gesetzliche Grundlagen für eine Regulierung der Bücherpreise auszuarbeiten. - Mehr dazu: Es soll bei der Buchpreisbindung bleiben, Wettbewerbskommission untersagt Buchpreisbindung - Protest der Buchhändler und Schweizer Buchrat gegen Aufhebung der Buchpreisbindung