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Freitag
05.05.2006

Wer Werbung für Reiseveranstalter macht, muss sich ab 1. Juni auf neue Vorschriften einstellen. Ab diesem Termin verlangt das Staatssekretariat für Wirtschaft, Seco, Gesamtpreise in Inseraten, Plakaten und Katalogen. «Im Gesamtpreis sind alle Zuschläge wie Hafen- und Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Kerosinzuschläge, Ein- und Ausreisetaxen sowie sonstige Abgaben einzuschliessen», heisst es in den soeben veröffentlichten neuen Vorschriften auf der Seco-Homepage unter dem Titel Preistransparenz bei Reiseangeboten.

Mit diesen Vorschriften will das Seco «Preiswahrheit und Preisklarheit» im Bereich der Flug- und sonstigen Reisen schaffen, ist da zu lesen. Der Grundsatz der Angabe des Gesamtpreises sei damit unmissverständlich festgeschrieben. Nur individuell verursachte oder durch den Kunden frei wählbare Zuschläge (wie Annullierungskosten- und Reisezwischenfallversicherung, mögliche Zuschläge bei Benützung eines bestimmten Vertriebskanals) können separat ausgewiesen werden. Die Regelung gilt für alle Angebote von Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern und Reisebüros und für jegliche preislich beworbene Reiseart.

«Damit sollte die Praxis, wichtige Preisbestandteile oftmals wegzulassen, passé sein», lässt sich Staatssekretär Jean-Daniel Gerber zitieren. Die in den letzten Jahren etablierte Praxis habe dazu geführt, dass der tatsächlich vom Kunden zu bezahlende Betrag den in der Werbung hervorgehobenen Preis nicht selten um ein Mehrfaches übersteigt. «Wettbewerb ist wichtig, doch darf er nicht dazu führen, die Konsumentinnen und Konsumenten über die Preisgünstigkeit eines Angebots irrezuführen», so der Staatssekretär.