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Freitag
16.12.2005

Ab dem 1. Juni 2006 müssen Reiseangebote in der Werbung mit dem effektiven Gesamtpreis angegeben werden, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) am Freitag bekannt gab. Mit dieser Massnahme geht das seco gegen Lockvogelangebote vor. Diese mittlerweile gängige Praxis habe dazu geführt, dass der tatsächlich vom Kunden zu bezahlende Preis denjenen im Inserat publizierte letztlich oft um ein Mehrfaches übersteige.

Mit der neuen Regelung müssen künftig bei der Flug- und Reisewerbung Zuschläge für Kerosin, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren und sonstige Abgaben im Werbepreis enthalten sein. Das seco wird sein Informationsblatt für die Preisbekanntgabe und Werbung für Reiseangebote entsprechend anpassen.