Der Zürcher Regierungsrat hat den Rekurs des Vereins «Pro Üetliberg» und weiterer Organisationen gegen die Bewilligungen für das «Kino am Berg» gutgeheissen. Die bereits erteilten Baubewilligungen hob die Regierung auf. Die Baubewilligungen der Gemeinde Stallikon sowie der kantonalen Volkswirtschafts- und Baudirektion widersprechen dem eidg. Raumplanungsgesetz, befand der Regierungsrat gemäss Communiqué von «Pro Üetliberg» vom Dienstag. Es fehle die landschafts- und lärmschutzrechtliche Bewilligung, rügte der Regierungsrat weiter. Weil das «Kino am Berg» grundsätzlich nicht bewilligt werden könne, verzichtete der Regierungsrat darauf, die Sache an die Vorinstanzen zur Neubeurteilung zurückzuweisen. Der Entscheid des Regierungsrats kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Giusep Fry, Betreiber des Openair-Kinos beim Uto Kulm, sagte auf Anfrage der sda, er habe noch keine Kenntnis vom Entscheid und wisse noch nicht, ob er ans Verwaltungsgericht gelangen wolle. Er geht davon aus, dass sein für diesen Sommer geplante «Schlemmerkino mit Panoramasicht» wie vorgesehen vom 13. Juli bis 20. August stattfinden kann. «Pro Üetliberg», der schweizerische und zürcherische Heimatschutz sowie zehn weitere Organisationen und Privatpersonen wehrten sich mit ihrem Rekurs gegen einen Üetliberg als Rummelplatz. Sie verlangen ein Verkehrs- und Nutzungskonzept für das Naherholungsgebiet. Ein solches sei in koordinierter Zusammenarbeit von Behörden, Verbänden und Bewohnern zu erarbeiten. Siehe auch: Rekurs gegen Bewilligung für Kino am Berg eingereicht
Dienstag
05.07.2005