Wegen mehrfacher Rassendiskriminierung hat am Mittwoch vor dem Basler Strafgericht der Prozess gegen den Verleger und Redaktor des Publikationsorgans «Recht+Freiheit» begonnen. Das Urteil soll am Donnerstag eröffnet werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Ernst Indlekofer, einem pensionierten EDV-Fachmann, vor, mit den von ihm verfassten und veröffentlichten Publikationen revisionistische Thesen zu verbreiten. Grundtenor sämtlicher Schriften sei die systematische Herabsetzung der Juden, heisst es in der Anklageschrift.
Konkret listet die Anklageschrift in 28 Punkten Passagen aus «Recht+Freiheit» auf. Diese Textstellen wirft die Staatsanwaltschaft Indelkofer im Sinne einer als nicht abschliessend zu verstehenden Auswahl als rassendiskriminierend vor. Die betreffenden Ausgaben von «Recht+Freiheit» sind zwischen 1996 und 2001 erschienen. Indlekofer kritisierte, dass die Textstellen ohne Quellenangabe aufgelistet seien. Er habe in den Publikationen in «Recht+Freiheit» aus verschiedenen Quellen zitiert und diese jeweils auch angegeben, er habe aber auch eigene Gedanken niedergeschrieben.
Zu den einzelnen Anklagepunkten verweigerte er die Aussage. Indlekofer bezeichnete die Anklageschrift als total liederliche Arbeit. Die Anklage enthalte keine Begründung, warum die Textpassagen gegen das Gesetz verstossen würden. Mit der Internet-Seite, wo einzelne der in «Recht+Freiheit» erschienenen Artikel und die Sonderbeilage «Abschied vom Rechtsstaat» publiziert worden seien, habe er nichts zu tun. Der 66-jährige Angeklagte ist im Juni 2000 vom Basler Appellationsgericht wegen Rassendiskriminierung zu 45 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt worden. Auch dabei ging es um Publikationen in «Recht+Freiheit». Das Urteil wird für Donnerstag erwartet.
Mittwoch
22.03.2006