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Dienstag
29.03.2005

Die schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) hat festgestellt, dass Bestimmungen des Schweizerischen Wirtschaftsverbands der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (Swico) und der Stiftung Entsorgung Schweiz (S.EN.S) über die Erhebung von vorgezogenen Recyclinggebühren kartellrechtlich nicht zu beanstanden seien. Ebenfalls zulässig sei die Vereinbarung zwischen Swico und S.EN.S, die festhält, wer welche Art von Elektrogeräten entsorgt. Mit diesem am Dienstag veröffentlichten Ergebnis hat die Weko ihre Untersuchung abgeschlossen. Eine Übereinkunft über die Überwälzung eines verhältnismässig geringen Preiselementes bilde keine Preisabsprache, solange sie auf dem Markt des Endproduktes nicht preisharmonisierend wirke. Eine solche Wirkung bestehe in diesem Fall nicht. Ebenfalls lägen keine Anzeichen vor, dass der Wettbewerb bei den Neugeräten nicht spielen würde. Die Weko kam daher zum Schluss, dass eine - rechtlich erzwungene - Internalisierung eines Kostenfaktors vorliege, nicht aber eine Absprache über ein Preiselement. Bei der Vereinbarung handle es sich somit nicht um eine Wettbewerbsabrede im Sinne des Kartellgesetzes.

Händler, Hersteller und Importeure von Geräten der Unterhaltungselektronik, der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik sowie von Haushaltgeräten sind rechtlich verpflichtet, entsprechende Altgeräte kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen. Viele dieser Hersteller, Importeure und Händler haben den Swico und/oder die S.EN.S mit der Erfüllung dieser Pflicht beauftragt. Die Verträge mit dem Swico und der S.EN.S sehen vor, dass die Hersteller/Importeure Neugeräte mit einer vorgezogenen Recyclinggebühr (vRG) belasten und diese an den Swico oder die S.EN.S abliefern. Die vRG sind in ihrer Höhe verbindlich und über alle Verkaufskanäle zu erheben.

Trotzdem hat die Weko festgestellt, dass Swico und S.EN.S möglicherweise eine kollektiv marktbeherrschende Stellung innehaben. Somit könnte ein Diskriminierungspotenzial insbesondere gegenüber den Entsorgungsunternehmen bestehen. Das Sekretariat der Weko wird den Entsorgungsbereich daher aufmerksam im Auge behalten und der Kommission Bericht über allfällige weitere Massnahmen erstatten.