In Deutschland ist ein Streit um die Frage entbrannt, ob die Presse aktuelle Fotos des kürzlich freigelassenen Ex-Terroristen Christian Klar zeigen darf. Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach es den Axel-Springer-Zeitungen «B.Z.» und «Bild» untersagt ist, weiterhin ein vergangene Woche aufgenommenes Foto von Klar zu drucken. Der Axel-Springer-Verlag hat nun Einspruch gegen diese Verfügung eingelegt, wie er am Mittwoch bekannt gab.
Nun müssen Juristen abwägen, ob das Recht Christian Klars auf eine Resozialisierung in der Anonymität oder das Recht der Öffentlichkeit auf Informationen über eine Person der Zeitgeschichte höher wiegt.
In ihrer Mittwochsausgabe hat die «B.Z.» Stellungnahmen von Journalisten und Politikern zusammengefasst, welche sich für das Recht der Presse, das Foto zu bringen, aussprechen.
So sagt beispielsweise Hendrik Zörner, Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbands: «Selbstverständlich muss Christian Klar die Möglichkeit zur Resozialisierung haben, und er hat auch das Recht auf ein Privatleben. Aber er ist eine Person der Zeitgeschichte. Deshalb müssen die Medien Fotos veröffentlichen dürfen, die ihn in der Öffentlichkeit zeigen.»
Helmut Markwort, Chefredaktor «Focus», meint: «Nach meiner Auffassung hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, über Christian Klar informiert zu werden. Ein Mensch, der zu seinen Morden nicht das Geringste an Aufklärung beigetragen hat und den Plan hatte, bei einem mit Steuergeldern subventionierten Theater zu arbeiten, ist nach meiner Auffassung ein Thema in Wort und Bild.»
Mittwoch
14.01.2009