Die Mailänder Staatsanwaltschaft erhält vier Monate vor Prozessbeginn in der Mediaset-Affäre weitere Rechtshilfe von der Schweiz. Das Bundesgericht hat der Übermittlung von Bankunterlagen grünes Licht gegeben. Die Rechtshilfe betrifft Unterlagen zu einem Konto bei einer Bank in Lugano. Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte der Übermittlung 2005 und 2006 zugestimmt. In seiner Beschwerde hatte der Kontoninhaber unter anderem die überlange Dauer des Mediaset-Rechtshilfeverfahrens kritisiert. Das Bundesgericht erinnert daran, dass das urspüngliche Ersuchen zwar von 1996 stammt, in den letzten Jahren aber immer wieder ergänzt und präzisiert werden konnte. Die hier betroffenen Akten könnten den italienischen Ermittlern dazu dienen, die untersuchten komplexen Finanzoperationen besser rekonstruieren zu können.
Bei der Affäre Mediaset geht es um mutmassliche fiktive Käufe und Verkäufe von TV- und Filmrechten durch Mediaset. Gemäss der Mailänder Staatsanwaltschaft sollen mit diesen Operationen Schwarzgeldkonten im Ausland geäuffnet worden sein. Der italienische Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi wird sich ab kommendem 21. November in Mailand vor Gericht verantworten müssen. Ihm werden unter anderem Steuerbetrug und Bilanzfälschung vorgeworfen. Mitangeklagt sind Mediaset-Präsident Fedele Confalonieri sowie elf weitere Personen. Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte Mitte Oktober 2005 im Zusammenhang mit der Mediaset-Affäre Gelder in der Höhe von rund 140 Millionen Franken in der Schweiz blockiert.
Dienstag
11.07.2006