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Donnerstag
03.03.2005

«Dass der Ständerat die Werbeordnung gelockert hat und den privaten Fernsehstationen in Zukunft Bier- und Weinwerbung erlaubt, hat die Schweizer Werbung SW mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.» Sorgen bereiten dem Dachverband der Kommunikationsverbände aber die «grassierende Werbeverbotswelle in den Kantonen», die durch die neue Regelung des RTVG zu «reichlich seltsamen Situationen» führe. Der SW nennt ein Beispiel: «Sollten kantonale Gesetze nämlich - wie etwa in Baselland vorgesehen - die Werbung für alkoholische Getränke generell verbieten, so entstünde eine enorme Rechtsunsicherheit, und eine eklatante Diskriminierung des einheimischen Angebots wäre die Folge.» Nach dem neuen RTVG dürften die lokalen Bierbrauer und Weinproduzenten ihre Produkte im Lokal-TV anbieten. Nach kantonaler Gesetzgebung wäre es aber verboten. Die Schweizer Werbung sieht durch die kantonalen Regulierungsbestrebungen «ein totales rechtliches Wirrwarr» auf uns zukommen.