Der Verband Schweizer Presse ist im Allgemeinen zufrieden mit dem bisherigen Verlauf der ständerätlichen Beratung des Radio- und Fernsehgesetzes. «Der Verband freut sich darüber, dass der Service-public-Charakter der privaten Radio- und Fernsehstationen anerkannt wurde», so die Schweizer Presse in ihrer Stellungsnahme vom Donnerstagabend. «Das Gebührensplitting erfährt dadurch seine volle ordnungspolitische Rechtfertigung», so das Organ der Schweizer Verleger weiter. «Die Verleger machen darauf aufmerksam, dass es sich bei diesen Beiträgen auch um eine gerechte Abgeltung der Wettbewerbsverzerrungen handelt, die durch die politisch gewollte Bevorzugung der SRG entstehen. Vor diesem Hintergrund sind auch die Zugangsrechte der Veranstalter zu den Verbreitungsnetzen gesichert worden», so die Schweizer Presse weiter. Mit der Lockerung der Werbebeschränkungen - sprich Alkoholwerbung für private Radio- und TV-Stationen - und der «Entbürokratisierung in vielen Bereichen» seien zudem begrüssenswerte Schritte in Richtung Medienliberalisierung vollzogen worden.
Der Verband Schweizer Presse betont, dass die vom Nationalrat beschlossene Fassung - Schutz vor missbräuchlicher Ausnützung von marktbeherrschenden Positionen - übernommen werden sollte. «Die marktführende Stellung einzelner Unternehmen darf nicht schon an und für sich Anlass geben, den Generalverdacht von Monopolmissbrauch zu unterstellen», findet die Schweizer Presse abschliessend.
Donnerstag
03.03.2005